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Risikobeurteilung

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Risikobeurteilung

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die EN 12100 bestimmen, dass vor der Konstruktion bzw. konstruktionsbegleitend durch den Konstrukteur  eine Risikobeurteilung erstellt werden muss.

In den aktuellen Fassungen weiterer EG-Richtlinien ist nunmehr ebenfalls das Erstellen einer Risikobeurteilung gefordert (z.B. Richtlinie 2014/35/EU: Niederspannungsrichtlinie, Richtlinie 2014/68/EU: Druckgeräterichtlinie, Richtlinie 2014/34/EU: Atex-Richtlinie, …).

Weitere Informationen

Die Risikobeurteilung ist nicht nur lästige Pflicht. Eine gut durch­ge­führ­te und kon­struk­tions­be­glei­tende Risikobeurteilung, hilft Kosten zu sparen.

Zum einen dadurch, dass alle am Konstruktionsprozess Beteiligten nach den richtigen Normen und Richtlinien konstruieren, zum an­de­ren werden spätere teure und personalintensive Um­bau­maß­nah­men beim Kunden vor Ort ver­mie­den, die ebenso eine An­pas­sung der fer­tigen Do­ku­men­ta­tion und ggf. Strafzahlungen nach sich ziehen. Das Ergebnis der Risikobeurteilung ist zugleich Konstruktionshandbuch, Wis­sens­do­ku­men­tation, Einkaufs- und Verkaufsleitfaden und Quelle für neue konstruktive Ansätze.

Mit der Risikobeurteilung wird die Nutzung eines Produkts definiert – sie ist der Grundstein für das gesamte Produkt. Der Kon­struk­teur legt für alle Lebensphasen den bestimmungsgemäßen Ge­brauch fest, die vor­her­seh­bare Fehlanwendung, die Be­schrei­bung der Restrisiken, die daraus resultierenden Si­cher­heits­hin­weise, Informationen über vor­han­dene Schutzeinrichtungen und vieles mehr. Die End­kunden­do­ku­mentation, die auf diesen Angaben basiert, ist Bestandteil des Produkts.

Unsere Leistungen für Sie

Eine von uns erstellte Risikobeurteilung beinhaltet:

  • Grenzen der Maschine festlegen
  • Lebensphasen festlegen
  • Anzuwendende Normen recherchieren
  • Ermittlung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (GSA-Punkte aus z.B. Anhang I der Maschinenrichtlinie), die für das Produkt / die Maschine gelten
  • Gefährdungen identifizieren
  • Risikoeinschätzung vornehmen
  • Risikobewertung durchführen
  • Maßnahmen zur Risikominderung festlegen
  • Protokollierung der angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen, die zur Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen angewandt wurden, sowie Verweis auf den zutreffenden Normeninhalt
  • Protokollierung der Anforderungen an sicherheitstechnische Funktionen und Bauteile der Steuerung nach EN 13849-1

Bei Bedarf führen wir die Risikobeurteilung in Ihrem Haus durch. In moderierten Sitzungen wird die Risikobeurteilung gemeinsam mit den am Konstruktionsprozess beteiligten Mitarbeitern erarbeitet.

Die zuständigen Stellen in Ihrem Unternehmen sind somit an der Risikobeurteilung beteiligt und weisen alle den gleichen Wissensstand auf. Bei weiteren Konstruktionen kann das Ergebnis als Vorlage verwendet, weiter ausgebaut und detailliert werden.

Konstruktionsänderungen oder neue konstruktive Ansätze können direkt oder in Zukunft umgesetzt werden.

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Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Ute Meiser
Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Schmitz

Adresse

Dokpro GmbH
Schützenstraße 225
42659 Solingen (Deutschland)

Direktkontakt

Telefon: +49 (0) 212 / 59 44 96 - 0
Telefax: +49 (0) 212 / 59 44 96 - 21
E-Mail: info(at)dokpro.eu

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