Dokpro
  • Leistungen
    • CE-Koordination
    • Richtlinien- und Normenmanagement
    • Risikobeurteilung
    • Technische Unterlagen
    • CE-Kennzeichnung
    • Betriebsanleitung, Montageanleitung, Wartungsanleitung und Co
    • Geregeltes Layout
    • Wortwahl, Sprachstil, Einheitlichkeit
    • Redaktionssystem
    • Übersetzungsmanagement
    • Illustration und Grafik
    • Automatisierung
    • Consulting
  • Über uns
    • Unsere Philosophie
    • Referenzen
  • Jobs
  • Kontakt/Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

CE-Kennzeichnung

Du bist hier: Startseite1 / Leistungen2 / CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung legt für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für technische Produkte fest und leistet damit einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa.

Ob ein Produkt mit einem CE-Zeichen versehen werden muss – oder nicht damit gekennzeichnet werden darf –, hängt von der oder den jeweils zutreffenden EG-Richtlinie(n) und dem Produkt selbst ab.

Im Rahmen einer Konformitätsbewertung weist der Hersteller nach, dass er die für sein Produkt relevanten und gültigen europäischen Richtlinien und harmonisierten Normen beachtet hat.

Weitere Informationen

Vielfach fordern Käufer die CE-Kennzeichnung von un­voll­stän­digen Maschinen oder Ma­schi­nen­teilen, die der Käufer oder ein Generalunternehmer sel­ber zu einer Gesamtmaschine zu­sam­men­baut.

In diesem Fall ist die CE-Kenn­zeich­nung, inkl. des Kon­formi­täts­bewertungs­verfahrens für die Ge­samt­maschine, die Pflicht des Inverkehrbringers, also des Käu­fers oder des Ge­neral­unter­neh­mers.

Als Basis für die Kon­form­itäts­be­wertung dienen z.B. die „Tech­nischen Unter­lagen für unvollständige Ma­schinen“ nach Anhang VII B der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Diese Unterlagen und die Vor­gehens­weisen entsprechen im Wesentlichen denen einer „voll­ständ­igen“ Ma­schine. Der Auf­wand für den Hersteller ist dem­nach der gleiche.

Für den Käufer oder Ge­ne­ral­unter­nehmer ist der Aufwand beim Kauf einer unvollständigen Maschine höher. In beiden Fällen müssen jedoch die Unterlagen auf Ein­halt­ung der Richtlinien geprüft wer­den, bevor die Maschine dem Personal als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden darf. Dazu sind auch die weiteren Regelungen nach dem „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produkt­sicher­heits­gesetz – ProdSG)“ und der „Arbeits­mit­tel­richtlinie 89/665/EWG“ (in Deutsch­land u.a. umgesetzt in der Betriebs­sicher­heits­verordnung (BetrSichV)) zu beachten.

Weitere Informationen siehe CE-Koordination

Unsere Leistungen für Sie

Wir unterstützen Sie individuell bei folgenden Punkten:

  • Recherche der für das Produkt anzuwendenden EG-Richtlinie(n) und Normen
  • Klassifizierung des Produkts / Maschine: vollständige Maschine, Sicherheitsbauteil, Lastaufnahmemittel, …, unvollständige Maschine, Gerät, ortsfeste Anlage
  • Beratung bei der Integration von Maschinen in Bestandsanlagen oder Zusammenfügen von Maschinenanlagen; z.B. Teilnahme an Vergabegesprächen mit Ihren Kunden, um den Lieferumfang und die Verantwortlichkeiten vor Angebotsabgabe eindeutig festzulegen.

  • CE-Koordination
  • Richtlinien- und Normenmanagement
  • Risikobeurteilung
  • Technische Unterlagen
  • CE-Kennzeichnung
  • Betriebsanleitung, Montageanleitung, Wartungsanleitung und Co
  • Geregeltes Layout
  • Wortwahl, Sprachstil, Einheitlichkeit
  • Redaktionssystem
  • Übersetzungsmanagement
  • Illustration und Grafik
  • Automatisierung
  • Consulting

Dokpro GmbH

Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Ute Meiser
Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Schmitz

Adresse

Dokpro GmbH
Schützenstraße 225
42659 Solingen (Deutschland)

Direktkontakt

Telefon: +49 (0) 212 / 59 44 96 - 0
E-Mail: info(at)dokpro.eu

Nach oben scrollen