CE-Kennzeichnung
Das CE-Zeichen legt für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für Produkte fest und leistet damit einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa.
Ob ein Produkt mit einem CE-Zeichen versehen werden muss – oder nicht damit gekennzeichnet werden darf –, hängt von der jeweils zutreffenden EU-Rechtsvorschrift (EU-Richtlinien und EU-Verordnungen) und dem Produkt selbst ab.
Im Rahmen einer Konformitätsbewertung weist der Hersteller nach, dass er die für sein Produkt relevanten und gültigen europäischen EU-Rechtsvorschriften und harmonisierten Normen beachtet hat.
Vielfach fordern Käufer die CE-Kennzeichnung von unvollständigen Maschinen oder Maschinenteilen, die der Käufer oder ein Generalunternehmer selber zu einer Gesamtmaschine zusammenbaut. In diesem Fall ist die CE-Kennzeichnung, inkl. des Konformitätsbewertungsverfahrens für die Gesamtmaschine, die Pflicht des Inverkehrbringers, also des Käufers oder des Generalunternehmers.
Ihre Aufgaben für uns
Wir unterstützen Sie individuell bei folgenden Punkten:
- Recherche der für das Produkt anzuwendenden EU-Rechtsvorschriften (EU-Richtlinien und EU-Verordnungen) und Normen
- Klassifizierung des Produkts / Maschine: vollständige Maschine, Sicherheitsbauteil, Lastaufnahmemittel, …, unvollständige Maschine, Gerät, ortsfeste Anlage
- Beratung bei der Integration von Maschinen in Bestandsanlagen oder Zusammenfügen von Maschinenanlagen; z.B. Teilnahme an Vergabegesprächen mit Ihren Kunden, um den Lieferumfang und die Verantwortlichkeiten vor Angebotsabgabe eindeutig festzulegen.
Dokpro GmbH
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Ute Meiser
Adresse
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42659 Solingen (Deutschland)
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